auf dem Marktplatz
Die Umgestaltung des Marktplatzes ist ein viel diskutiertes Thema in Altenberge. Die einen finden ihn gelungen, die anderen weniger. Über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten.
Jedoch nicht darüber, dass ein zentraler Ort wie der Marktplatz ein Ort für alle Menschen in Altenberge sein muss.
Aber muss ein Ort wie der Marktplatz barrierefrei sein? Die Antwort ist nein. Anders als bei Gebäuden, die nach der Landesbauordnung NRW zu errichten sind, muss eine öffentliche Freifläche wie der Marktplatz nicht zwingend barrierefrei sein. Sinnvoll wäre es, denn dann hätte man nach den anerkannten Regeln der Technik alles getan, um einen Ort mit einer Infrastruktur für alle zu schaffen. Das wäre auch nachhaltig und kostensparend.
Aber warum bringt der Teilhabebeirat das Thema „Barrierefreiheit“ erneut auf den Tisch?
Wir haben die Gemeindeverwaltung schon seit Anfang 2023 darauf hingewiesen, dass Menschen bei der Nutzung des Marktplatzes, insbesondere der zu steilen Rampe, Angst oder sich gar verletzt haben. Ältere Menschen kommen ohne vernünftige Handläufe die Treppen nach dem Markteinkauf nicht hoch. Da aber von allein nichts passiert ist und die Meldungen sich häufen sind wir als Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen tätig geworden und haben einen Antrag an die Kommunalpolitik gestellt die Gefahrenstellen abzustellen.
Barrierefrei muss ein Marktplatz nicht sein – aber sicher.
Der Antrag kann hier eingesehen werden.
Bemerkenswert ist, dass der Marktplatz mit den Kosten für die neuen und umstrittenen Rampen hätte von Anfang an barrierefrei sein können.
